Autor: Missgunst geschrieben am Freitag 25.09.2009 um 23:00 Uhr

Die FDP im Rampenlicht auf mymTw

Runde fünf für unsere eSport Fragen

Das Wochenende steht vor der Tür und somit gehen wir in die letzten Züge der Bundestagswahlcoverage. Mit unserer fünften Fragerunde stellen wir heute die Antworten der FDP vor. Wie bereits gestern erwähnt hat die FDP nicht im "Frage / Antwort"-Stil geantwortet, sondern einen Fliestext abgeliefert. Dementsprechend werden die Fragen heute nicht im Artikel auftauchen. Wer  sie bisher noch nicht gelesen hat, sollte sowieso mal in die Coverage reinschauen.
Der unten angehängte Text stammt im übrigen aus der virtuellen Feder von Helmut Metzner, seines Zeichens Abteilungsleiter der FDP in Strategie und Kampagnen Fragen.

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Helmut Metzner, FDP:
Der Umgang mit so genannten Killerspielen erfordert eine gewissenhafte, sachlich geführte Diskussion. Jugendlichen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei jeweils eine ganz eigene, besondere Verantwortung zu. Kinder und Jugendliche müssen lernen, ihr Spiel richtig einschätzen zu können. Es ist Aufgabe von Eltern wie auch von Erzieherinnen und Erziehern, sie bei dieser Gratwanderung zwischen ihrer Spielleidenschaft und ihrer geistigen wie körperlichen Gesundheit zu unterstützen. Dazu gehört, sich über die Inhalte der Spiele, die Spieltechnik und über die Wirkung von Computerspielen zu informieren.

Heute sind Computer für Jugendliche Teil der Lebenswirklichkeit und derAllgemeinbildung. Der Gebrauch fördert bestimmte Fähigkeiten und schult wichtige Kenntnisse, die in der Arbeitswelt verlangt werden. Computerspiele übergen jedoch die Gefahr von Abhängigkeit oder Dauerkonsum in sich, die einem gesunden Verhältnis zum PC entgegenstehen. Jugendliche brauchen Zeit, um neben der Schule oder der Ausbildung etwas mit Freunden zu unternehmen, Sport, Hobbys oder Musik zu betreiben, um so ihre soziale Kompetenz voll zu entwickeln.

Nach schweren Gewalttaten Jugendlicher wird immer wieder ein Produktions-, Vertriebs- und Verleihverbot von „Killerspielen“ gefordert. Zur Begründung wird auf zwei Ereignisse verwiesen, die die Gesellschaft aufgeschreckt haben: zum einen der Amoklauf eines Schülers in Erfurt Jahr 2002, der privat das Spiel „Counter-Strike“ gespielt hat, und zum anderen das Schulmassaker in Colorado 1999, bei dem die Attentäter Anhänger des Spiels „Doom“ waren.

Juristisch lässt sich der Begriff der „Killerspiele“ kaum fassen. In der Regel werden mit diesem Begriff Computerspiele umschrieben, bei denen das Töten von Menschen in einer fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist. In diesen Spielen werden Waffen gegen Menschen oder menschenähnliche Gegner eingesetzt; der einzelne Spieler ist am Spielgeschehen unmittelbar beteiligt. Zu den  „Killerspielen“ zählen vor allem die Ego-Shooter (Ich-Perspektive).

Ein unmittelbarer Zusammenhang lediglich zwischen der Beschäftigung von Jugendlichen mit „Killerspielen“ und der Begehung von Gewalttaten ist bislang nicht nachgewiesen. Es spielen immer auch weitere Faktoren in der Entwicklung von Jugendlichen eine Rolle, die wiederum Auswirkungen auf das Verhalten haben. So sprechen neuere Untersuchungen davon, dass sich bei einer kleinen Risikogruppe von etwa 5 - 10 % der männlichen Jugendlichen ein exzessiver Konsum von Gewaltfilmen unmittelbar in ihrer persönlichen Gewaltbereitschaft bemerkbar macht. Diese Jugendlichen sind aufgrund von familiären und sozialen Belastungsfaktoren wie innerfamiliärer Gewalt, emotionaler Vernachlässigung oder Schulversagen als besonders gefährdet einzustufen. Bei diesen fungieren exzessive Gewaltszenen direkt als Identifikations- und Handlungsvorbild.

Die simple Forderung eines Verbotes von „Killerspielen“ wird der Komplexität der Thematik von Aggression und Gewalt von Jugendlichen nicht gerecht. Verbote waren noch nie ein Patentrezept. Vieles ist erst dann interessant, wenn es nicht mehr erlaubt ist. Kinder und Jugendliche sind ihren Eltern heute im technisch anwendungsbezogenen Bereich oft überlegen und in der Lage, sich Dateien auf andere Weise - im Ausland oder über das Internet - zu besorgen. Zudem können viele aktuelle Computer- und Videospiele online mit anderen Mitspielern gespielt werden. Ein Produktions- und Vertriebsverbot von Killerspielen in Deutschland garantiert damit keinen effektiven Jugendschutz.

Die FDP lehnt ein allgemeines Verbot der „Killerspiele“ ab und setzt sich für die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen ein. Verantwortung muss von denjenigen eingefordert werden, die die Spiele konsumieren, aber auch von denen, die die Spiele herstellen und vermarkten. Sie sind für die Produkte  verantwortlich, die über den Vertrieb allgemein zugänglich gemacht werden und müssen in ihrem Marktsegment verantwortlich handeln.

Sperrungen von Websites bergen stets die Gefahr von Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen, wenn versehentlich legale Websites gesperrt werden. Die Erfahrung mit derartigen Sperrungen in anderen Ländern hat gezeigt, dass dies regelmäßig vorkommt. Mit den geplanten Sperrungen wird die Tür für weitere Regulierung des Internets geöffnet. Wenn im Telemediengesetz die Ermächtigung zu Sperrungen für einen Tatbestand verankert ist, werden weitere folgen. Dies führt zu einem erheblichen Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit.

Die FDP steht als Rechtsstaatspartei für konsequente Verfolgung von Straftaten auch im Internet. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf dies auch nicht sein. Aber jede staatliche Maßnahme, die ins Internet eingreift, muss sich an rechtsstaatlichen Maßstäben messen lassen.

Die FDP bleibt bei ihrem „Nein“ zur heimlichen Online-Durchsuchung, wie es der letzte FDP-Bundesparteitag 2007 bekräftigt hat. Die FDP lehnt die Möglichkeit der heimlichen „Durchsuchung“ des Computers von Personen nach gespeicherten Dateien (auf der Festplatte oder im Arbeitsspeicher) oder den verdeckten Zugriff auf Computersysteme (z.B. Sicherheitssysteme, Mikrophone oder Bildkommunikation) mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird (die so genannte „Online-Durchsuchung“), strikt ab.

Das von der Verfassung garantierte Recht des Einzelnen, unkontrolliert zu kommunizieren, ist Grundvoraussetzung einer offenen demokratischen Gesellschaft. Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation und zu Verhaltensanpassungen führen. Eine abstrakte Gefährdungslage, die wir in der ganzen Welt generell durch den internationalen Terrorismus haben, reicht nicht aus, um immer weiter bereits im Vorfeld anlass- und verdachtsunabhängig Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. Der tiefe Eingriff in die Grundrechte der Bürger kann nicht mit einem vermeintlichen Sicherheitsgewinn gerechtfertigt werden.

Mit den Antworten der FDP fehlt uns nur noch eine Partei, namentlich die SPD. Morgen gibt es dementsprechend den letzten Teil unserer Wahlprüfsteine. Natürlich seid ihr wieder eingeladen über die Antworten zu diskutieren, interessant wäre vor allem zu erfahren, ob eine Partei euch besonders beeindruckt hat.

Links:
Wahl-o-Mat
Homepage des deutschen Bundestag
Thread im mymTw Forum
Wahlprüfstein Coverage

Quellen:
Homepage der FDP
Bundestag.de
unsere Demokratie
tags
#1 Gruetzibub, geschrieben am 26.09.2009 12:30:05
"nachdem gestern die CDU mit ihren Antworten eher negativ auffiel"

Ist das die Meinung des Redakteurs? Ich hoffe nicht, da man einer News bzw. Artikel-/Intervieweinführung keine Wertung hinzufügen darf. Also entweder konkretisieren oder weglassen.
#2 griSu, geschrieben am 26.09.2009 13:15:02
Es wurde nicht konkret auf die gestellten Fragen geantwortet - sowas darf man dann schon werten.
#3 Gruetzibub, geschrieben am 26.09.2009 14:46:42
Diese Freiheit sollte man eigentlich dem Leser lassen. Wenn man es dennoch umbedingt kritisieren möchte, dann muss man das "Warum" schon angeben. "mit ihren Antworten" klingt nach inhaltlicher Kritik und ist meiner Meinung nach nicht ausreichend.
#4 Missgunst, geschrieben am 26.09.2009 16:49:19
ich habe nur die Comments der Community weitergegeben, das feedback war durch + durch negativ, ergo der Satz dazu.
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