Die SPD beantwortet unsere Fragen
Der letzte Wahlprüfstein
Morgen ist es dann auch soweit, man kann mit seiner Wahl mit über die Zukunft unseres Landes bestimmen. Um euch die Qual der Wahl leichter zu machen, haben wir dieses Jahr die Coverage zu unseren Wahlprüfsteinen gestartet. Die letzten Tage waren voller Diskussionen bei uns im Forum und in den Comments. Und auch die Antworten der Politiker haben sicherlich den ein oder anderen dazu bewogen doch wählen zu gehen.
Die letzten Antworten für unsere Wahlprüfsteine kommen von der SPD, geantwortet hat uns Kajo Wasserhövel, der in der Projektgruppe "Wahlprüfsteine" arbeitet.

mymTw: 1.Computerspiele erfreuen sich heute immer größerer Beliebtheit und stellen nach wie vor einen Wachstumsmarkt dar. Insbesondere die so genannten Ego-Shooter stehen jedoch innerhalb der Politik immer wieder in der Kritik. Häufig fällt dabei der Begriff der so genannten Killerspiele. Definieren Sie uns bitte, was Ihre Partei unter diesem Begriff versteht und wie Sie politisch damit umgehen wollen.
Kajo Wasserhövel, SPD: Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Medien befähigt werden. Gemeinsam mit der Wirtschaft wurden altersgerechte und an den neuen technologischen Möglichkeiten orientierte Medienangeboten gefördert und ausgebaut. Dazu zählen die bisher einzigartige Initiative „Ein Netz für Kinder“ und der Deutsche Computerspielepreis. Im Februar 2008 haben wir den Antrag „Wertvolle Computerspiele fördern“ verabschiedet, der die Schaffung eines Preises für qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele fordert. Mit diesem, im Frühjahr 2009 erstmalig verliehenen Preis wird eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion umgesetzt, mit der die kulturelle und wirtschaftliche wachsende Bedeutung von Computerspielen in Deutschland gewürdigt wird.
Es werden aber auch Spiele angeboten, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Schon heute gibt es weit reichende Regelungen, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Medien wie besonders gewalthaltigen Spielen (die Verwendung des Begriffs „Killerspiel“ lehnen wir ab) erschweren sollen. Die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weitergehender Regelungen ist problematisch, weil sie zu kurz greift. Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Auch das Jugendschutzgesetz sieht ausführliche Verbots- und Indizierungsregelungen für jugendgefährdende Trägermedien vor. Die Forderung nach einer Einführung eines Verbotes sogenannter „Killerspiele“ übersieht die geltende Rechtslage. Hinzu kommt, dass nicht weniger bedeutsame Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes den verantwortungsvollen Umgang mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz umfassen müssen.
mymTw: 2.Das Spiel „Counter-Strike“ wurde weltweit bereits mehr als 11 Millionen mal verkauft und hat in Deutschland die Altersfreigabe ab 16 Jahren erhalten. Einem Indizierungsantrag aus dem Jahr 2002 wurde nicht stattgegeben. Fällt das Spiel „Counter-Strike“ nach ihrer eigenen Definition in die Kategorie Killerspiele?
Kajo Wasserhövel, SPD: Es besteht kein Anlass, die bestehenden Alterseinstufungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wenn ein Spiel eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen hat, kann es sich nicht um ein als gewaltverherrlichendes Spiel eingestuftes Spiel mit entsprechenden Rechtsfolgen handeln. Gestatten Sie mir bitte, in aller Kürze auf die geltende Rechtslage einzugehen: Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland dreistufig geregelt. Relevant ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Trägermedien (Offline-Medien wie z.B. Bücher, Videofilme, Computerspiele auf CDs), der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) für Telemedien (z.B. Spiele, die online im Internet zu finden sind) und das Strafgesetzbuch (StGB) für Träger- und Telemedien. Die erste Stufe ist die gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung: Alle Medien müssen im System der staatlich überwachten Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung erhalten. Kindern und Jugendlichen dürfen nur die Angebote zugänglich gemacht werden, die für ihre Altersstufe freigegeben sind („Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab 6 Jahren“, Freigegeben ab 12 Jahren“, „Freigegeben ab 16 Jahren“, „Keine Jugendfreigabe“). Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) führt das Prüfverfahren zur Altersfreigabe bei Computerspielen an dem auch die Obersten Landesjugendbehörden mitwirken, durch.
Die zweite Stufe des Jugendmedienschutzes ist die Möglichkeit der Indizierung: Jugendgefährdende Träger- und Telemedien werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert und dürfen Kindern oder Jugendlichen damit weder verkauft, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Es gilt ein Werbeverbot und der Versandhandel ist nur eingeschränkt erlaubt. Durch die Indizierung wird der Zugang auch für Erwachsene wesentlich erschwert (Stichwort „unter der Ladentheke“), er ist aber möglich, denn diese Medien sind nicht verboten. Wegen des Zensurverbots können Medien erst dann indiziert werden, wenn sie bereits auf dem Markt sind.
Die dritte Stufe ist schließlich das Verbot von Gewaltdarstellungen gemäß § 131 StGB. Medien, die „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen“ enthalten, sind verboten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Dies gilt auch im Hinblick auf „menschenähnliche Wesen“. Über die Indizierungsfolgen hinaus gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot. Zuständig hierfür sowie für eine mögliche Beschlagnahme sind die Gerichte. Computerspiele fallen, so sie denn bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB, egal ob Offline- oder Online-Spiele, denn das StGB gilt sowohl für Träger- als auch Telemedien.
mymTw: 3.Nach den schrecklichen Amokläufen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden rückten Ego-Shooter immer vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses. Besteht Ihrer Meinung nach ein Zusammenhang zwischen dem Spielen von Ego-Shootern und solchen Taten?
Kajo Wasserhövel, SPD: Ein wirksamer Jugendmedienschutz ist und bleibt ein zentrales Ziel der Jugend-, Familien- und auch Medienpolitik der SPD. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei tragische Amokläufe von jungen Menschen, die von vielen Diskussionen begleitet worden sind und große gesellschaftliche Betroffenheit ausgelöst haben. Es geht dabei um mehrere Themenkomplexe: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Schule, um die notwendige Anerkennung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, um ihre Perspektiven, um Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen , um Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie um den Zusammenhang zwischen schlechten Schulleistungen und Medienkonsum.
mymTw: 4.Die Vorratsdatenspeicherung sowie die Indizierung von Webseiten mit Hilfe eines großen Stoppschildes haben innerhalb der Community für großes Aufsehen und für große Verwirrung gesorgt. Erläutern Sie bitte den Standpunkt Ihrer Partei zu diesen beiden Punkten.
Kajo Wasserhövel, SPD: Die beiden angesprochenen Gesetzesvorhaben lassen sich nur sehr bedingt vergleichen.
Mit dem Gesetz zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung haben wir Ende 2007 die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung zugleich unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.
Was das Zugangserschwerungsgesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anbelangt, so sei folgende Vorbemerkung vorangestellt: Mit dem Netz ist ein neuer Raum der Freiheit, ein Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens entstanden. Das Internet stärkt die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen von uns ebenso wie die weltweite Entwicklung demokratischer Inhalte. Wir meinen: Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit im Internet zu erhalten und zu sichern. Freiheit, wie wir sie verstehen, bedeutet aber nicht rechtsfreier Raum. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier muss rechtswidriges Verhalten strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden. Wir wollen kein anarchisches Netz, in dem das Recht des Stärkeren herrscht. Wie in der realen Welt ist es das Recht, das die Freiheit und die Teilhabe aller sichert. Bei der Durchsetzung des Rechts müssen wir die Besonderheiten des Netzes beachten. Zensur kann es hier genauso wenig geben, wie außerhalb des Netzes. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur im Internet und wollen sie auch nicht in Deutschland.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen haben wir Neuland betreten. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Kinderpornographie bekämpft, Internetnutzer geschützt, rechtsstaatliche Grundsätze gesichert und ein transparentes Verfahren ermöglicht werden. Die SPD hat in der parlamentarischen Beratung die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips „Löschen vor Sperren“ durchgesetzt. Wir haben so erreicht, dass nur gesperrt wird, wo Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Inhalte keinen Erfolg haben. Durch die spezialgesetzliche Regelung haben wir klargestellt, dass nur die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird. Andere Inhalte werden nicht erfasst. Damit ist der Aufbau einer Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden kann. Im Übrigen haben wir die ausschließlich präventive Zielsetzung des Gesetzes und den Datenschutz gesichert. Die Verwendung der auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung anfallenden personenbezogenen Daten, insbesondere der Verkehrs- und Nutzungsdaten, für Zwecke der Strafverfolgung haben wir ausdrücklich ausgeschlossen. Damit soll der Sorge begegnet werden, dass die Maßnahmen zur Zugangserschwerung Auswirkungen auf die Internetnutzung haben, weil Nutzer befürchten müssten, gegebenenfalls auch bei unbeabsichtigtem Zugriff auf Seiten der Sperrliste einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu werden. Das Gesetz ist auf drei Jahre befristet. Seine Auswirkungen werden evaluiert und eine abschließende Bewertung erlauben.
Schon vor der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes gab es Diskussionen darüber, ob nicht der Zugriff auf noch weitere Inhalte - etwa rechtsradikaler, islamistischer oder allgemein jugendgefährdender Art - erschwert werden sollte. Die SPD hat sich aber damit durchgesetzt, eine spezialgesetzliche Regelung zu schaffen, die nur für den Fall der Kinderpornographie gilt, um eine Ausweitung gerade auszuschließen.
mymTw: 5.Nach Aussage der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing wird Onlinesucht vor allem bei Jugendlichen zu einer immer größer werdenden Problem. Sollte Onlinesucht Ihrer Meinung nach als Krankheit anerkannt werden? Und welche Maßnahmen erscheinen Ihrer Ansicht nach zur Bekämpfung der Onlinesucht angemessen?
Kajo Wasserhövel, SPD: Immer mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene verbringen immer mehr Zeit mit Computerspielen, Internet und anderen Medien. Diese exzessive Mediennutzung kann mit suchtähnlichen Erscheinungen verbunden sein. Hierzu haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Koalitionsantrag zur Medien- und Onlinesucht in den Deutschen Bundestag eingebracht und verabschiedet. Über die Frage der Anerkennung von Medien- und Onlinesucht als Krankheit hinaus ist uns besonders die Stärkung der Verantwortung und der Kompetenz sowohl von Medienanbietern als auch Mediennutzern wichtig. Aus unserer Sicht ist Medienkompetenz eine Schlüsselqualifikation in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft und hilft, sich in einer medial geprägten Welt zu Recht zu finden.
Wir fordern deshalb die Förderung und Unterstützung von Medienkompetenz sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene sowie die Verankerung von Medienkunde als regulärem Schulfach in den Ländern. Mit dem Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Online-/Neue Mediensucht als Krankheit bei der WHO gegeben sind und dass die Anstrengungen zur Erforschung der Online- und Mediensucht weiter erhöht und auf der Grundlage valider wissenschaftlicher Erkenntnisse so bald wie möglich geeignete Maßnahmen entwickelt werden müssen, die potenzielle Suchtgefahren wirksam vermindern können.
Darüber hinaus wollen wir verstärkt auch auf den Schutz durch Technik setzen und gemeinsam mit den Herstellern den verstärkten Einsatz von technischen Hilfsmitteln prüfen. Von entscheidender Bedeutung ist es aus unserer Sicht auch, dass Medien- und Onlinesucht innerhalb der Ausbildung von Fachkräften (Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Erzieherinnen und Erzieher) eine stärkere Berücksichtigung finden muss und dass geprüft werden muss, wie der Auf- und Ausbau von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten beschleunigt werden kann. Hierbei ist aus unserer Sicht zu berücksichtigen, dass der erste Anlaufpunkt – und zwar sowohl für die Betroffenen wie vor allem für ihre Angehörigen – nicht zuletzt auch online erreichbar sein muss.
Somit bleibt uns nur noch zu sagen: Geht wählen!
Wer sich die Antworten aller Parteien noch mal ansehen möchte, sollte hier vorbeischaun.
Wir bedanken uns bei allen Parteien für die zugesendeten Antworten und bei unserer Community für die Rege Beteiligung an den Diskussionen zur Bundestagswahl 2009.
Links:
Wahl-o-Mat
Homepage des deutschen Bundestag
Thread im mymTw Forum
Wahlprüfstein Coverage
Quellen:
Bundestag.de
SPD.de
Die letzten Antworten für unsere Wahlprüfsteine kommen von der SPD, geantwortet hat uns Kajo Wasserhövel, der in der Projektgruppe "Wahlprüfsteine" arbeitet.
mymTw: 1.Computerspiele erfreuen sich heute immer größerer Beliebtheit und stellen nach wie vor einen Wachstumsmarkt dar. Insbesondere die so genannten Ego-Shooter stehen jedoch innerhalb der Politik immer wieder in der Kritik. Häufig fällt dabei der Begriff der so genannten Killerspiele. Definieren Sie uns bitte, was Ihre Partei unter diesem Begriff versteht und wie Sie politisch damit umgehen wollen.
Kajo Wasserhövel, SPD: Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Medien befähigt werden. Gemeinsam mit der Wirtschaft wurden altersgerechte und an den neuen technologischen Möglichkeiten orientierte Medienangeboten gefördert und ausgebaut. Dazu zählen die bisher einzigartige Initiative „Ein Netz für Kinder“ und der Deutsche Computerspielepreis. Im Februar 2008 haben wir den Antrag „Wertvolle Computerspiele fördern“ verabschiedet, der die Schaffung eines Preises für qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele fordert. Mit diesem, im Frühjahr 2009 erstmalig verliehenen Preis wird eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion umgesetzt, mit der die kulturelle und wirtschaftliche wachsende Bedeutung von Computerspielen in Deutschland gewürdigt wird.
Es werden aber auch Spiele angeboten, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Schon heute gibt es weit reichende Regelungen, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Medien wie besonders gewalthaltigen Spielen (die Verwendung des Begriffs „Killerspiel“ lehnen wir ab) erschweren sollen. Die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weitergehender Regelungen ist problematisch, weil sie zu kurz greift. Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Auch das Jugendschutzgesetz sieht ausführliche Verbots- und Indizierungsregelungen für jugendgefährdende Trägermedien vor. Die Forderung nach einer Einführung eines Verbotes sogenannter „Killerspiele“ übersieht die geltende Rechtslage. Hinzu kommt, dass nicht weniger bedeutsame Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes den verantwortungsvollen Umgang mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz umfassen müssen.
mymTw: 2.Das Spiel „Counter-Strike“ wurde weltweit bereits mehr als 11 Millionen mal verkauft und hat in Deutschland die Altersfreigabe ab 16 Jahren erhalten. Einem Indizierungsantrag aus dem Jahr 2002 wurde nicht stattgegeben. Fällt das Spiel „Counter-Strike“ nach ihrer eigenen Definition in die Kategorie Killerspiele?
Kajo Wasserhövel, SPD: Es besteht kein Anlass, die bestehenden Alterseinstufungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wenn ein Spiel eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen hat, kann es sich nicht um ein als gewaltverherrlichendes Spiel eingestuftes Spiel mit entsprechenden Rechtsfolgen handeln. Gestatten Sie mir bitte, in aller Kürze auf die geltende Rechtslage einzugehen: Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland dreistufig geregelt. Relevant ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Trägermedien (Offline-Medien wie z.B. Bücher, Videofilme, Computerspiele auf CDs), der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) für Telemedien (z.B. Spiele, die online im Internet zu finden sind) und das Strafgesetzbuch (StGB) für Träger- und Telemedien. Die erste Stufe ist die gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung: Alle Medien müssen im System der staatlich überwachten Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung erhalten. Kindern und Jugendlichen dürfen nur die Angebote zugänglich gemacht werden, die für ihre Altersstufe freigegeben sind („Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab 6 Jahren“, Freigegeben ab 12 Jahren“, „Freigegeben ab 16 Jahren“, „Keine Jugendfreigabe“). Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) führt das Prüfverfahren zur Altersfreigabe bei Computerspielen an dem auch die Obersten Landesjugendbehörden mitwirken, durch.
Die zweite Stufe des Jugendmedienschutzes ist die Möglichkeit der Indizierung: Jugendgefährdende Träger- und Telemedien werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert und dürfen Kindern oder Jugendlichen damit weder verkauft, überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Es gilt ein Werbeverbot und der Versandhandel ist nur eingeschränkt erlaubt. Durch die Indizierung wird der Zugang auch für Erwachsene wesentlich erschwert (Stichwort „unter der Ladentheke“), er ist aber möglich, denn diese Medien sind nicht verboten. Wegen des Zensurverbots können Medien erst dann indiziert werden, wenn sie bereits auf dem Markt sind.
Die dritte Stufe ist schließlich das Verbot von Gewaltdarstellungen gemäß § 131 StGB. Medien, die „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen“ enthalten, sind verboten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Dies gilt auch im Hinblick auf „menschenähnliche Wesen“. Über die Indizierungsfolgen hinaus gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot. Zuständig hierfür sowie für eine mögliche Beschlagnahme sind die Gerichte. Computerspiele fallen, so sie denn bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB, egal ob Offline- oder Online-Spiele, denn das StGB gilt sowohl für Träger- als auch Telemedien.
mymTw: 3.Nach den schrecklichen Amokläufen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden rückten Ego-Shooter immer vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses. Besteht Ihrer Meinung nach ein Zusammenhang zwischen dem Spielen von Ego-Shootern und solchen Taten?
Kajo Wasserhövel, SPD: Ein wirksamer Jugendmedienschutz ist und bleibt ein zentrales Ziel der Jugend-, Familien- und auch Medienpolitik der SPD. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei tragische Amokläufe von jungen Menschen, die von vielen Diskussionen begleitet worden sind und große gesellschaftliche Betroffenheit ausgelöst haben. Es geht dabei um mehrere Themenkomplexe: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Schule, um die notwendige Anerkennung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, um ihre Perspektiven, um Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen , um Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie um den Zusammenhang zwischen schlechten Schulleistungen und Medienkonsum.
mymTw: 4.Die Vorratsdatenspeicherung sowie die Indizierung von Webseiten mit Hilfe eines großen Stoppschildes haben innerhalb der Community für großes Aufsehen und für große Verwirrung gesorgt. Erläutern Sie bitte den Standpunkt Ihrer Partei zu diesen beiden Punkten.
Kajo Wasserhövel, SPD: Die beiden angesprochenen Gesetzesvorhaben lassen sich nur sehr bedingt vergleichen.
Mit dem Gesetz zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung haben wir Ende 2007 die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung zugleich unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.
Was das Zugangserschwerungsgesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anbelangt, so sei folgende Vorbemerkung vorangestellt: Mit dem Netz ist ein neuer Raum der Freiheit, ein Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens entstanden. Das Internet stärkt die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen von uns ebenso wie die weltweite Entwicklung demokratischer Inhalte. Wir meinen: Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit im Internet zu erhalten und zu sichern. Freiheit, wie wir sie verstehen, bedeutet aber nicht rechtsfreier Raum. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier muss rechtswidriges Verhalten strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden. Wir wollen kein anarchisches Netz, in dem das Recht des Stärkeren herrscht. Wie in der realen Welt ist es das Recht, das die Freiheit und die Teilhabe aller sichert. Bei der Durchsetzung des Rechts müssen wir die Besonderheiten des Netzes beachten. Zensur kann es hier genauso wenig geben, wie außerhalb des Netzes. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur im Internet und wollen sie auch nicht in Deutschland.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen haben wir Neuland betreten. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Kinderpornographie bekämpft, Internetnutzer geschützt, rechtsstaatliche Grundsätze gesichert und ein transparentes Verfahren ermöglicht werden. Die SPD hat in der parlamentarischen Beratung die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips „Löschen vor Sperren“ durchgesetzt. Wir haben so erreicht, dass nur gesperrt wird, wo Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Inhalte keinen Erfolg haben. Durch die spezialgesetzliche Regelung haben wir klargestellt, dass nur die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird. Andere Inhalte werden nicht erfasst. Damit ist der Aufbau einer Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden kann. Im Übrigen haben wir die ausschließlich präventive Zielsetzung des Gesetzes und den Datenschutz gesichert. Die Verwendung der auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung anfallenden personenbezogenen Daten, insbesondere der Verkehrs- und Nutzungsdaten, für Zwecke der Strafverfolgung haben wir ausdrücklich ausgeschlossen. Damit soll der Sorge begegnet werden, dass die Maßnahmen zur Zugangserschwerung Auswirkungen auf die Internetnutzung haben, weil Nutzer befürchten müssten, gegebenenfalls auch bei unbeabsichtigtem Zugriff auf Seiten der Sperrliste einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu werden. Das Gesetz ist auf drei Jahre befristet. Seine Auswirkungen werden evaluiert und eine abschließende Bewertung erlauben.
Schon vor der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes gab es Diskussionen darüber, ob nicht der Zugriff auf noch weitere Inhalte - etwa rechtsradikaler, islamistischer oder allgemein jugendgefährdender Art - erschwert werden sollte. Die SPD hat sich aber damit durchgesetzt, eine spezialgesetzliche Regelung zu schaffen, die nur für den Fall der Kinderpornographie gilt, um eine Ausweitung gerade auszuschließen.
mymTw: 5.Nach Aussage der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing wird Onlinesucht vor allem bei Jugendlichen zu einer immer größer werdenden Problem. Sollte Onlinesucht Ihrer Meinung nach als Krankheit anerkannt werden? Und welche Maßnahmen erscheinen Ihrer Ansicht nach zur Bekämpfung der Onlinesucht angemessen?
Kajo Wasserhövel, SPD: Immer mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene verbringen immer mehr Zeit mit Computerspielen, Internet und anderen Medien. Diese exzessive Mediennutzung kann mit suchtähnlichen Erscheinungen verbunden sein. Hierzu haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Koalitionsantrag zur Medien- und Onlinesucht in den Deutschen Bundestag eingebracht und verabschiedet. Über die Frage der Anerkennung von Medien- und Onlinesucht als Krankheit hinaus ist uns besonders die Stärkung der Verantwortung und der Kompetenz sowohl von Medienanbietern als auch Mediennutzern wichtig. Aus unserer Sicht ist Medienkompetenz eine Schlüsselqualifikation in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft und hilft, sich in einer medial geprägten Welt zu Recht zu finden.
Wir fordern deshalb die Förderung und Unterstützung von Medienkompetenz sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene sowie die Verankerung von Medienkunde als regulärem Schulfach in den Ländern. Mit dem Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Online-/Neue Mediensucht als Krankheit bei der WHO gegeben sind und dass die Anstrengungen zur Erforschung der Online- und Mediensucht weiter erhöht und auf der Grundlage valider wissenschaftlicher Erkenntnisse so bald wie möglich geeignete Maßnahmen entwickelt werden müssen, die potenzielle Suchtgefahren wirksam vermindern können.
Darüber hinaus wollen wir verstärkt auch auf den Schutz durch Technik setzen und gemeinsam mit den Herstellern den verstärkten Einsatz von technischen Hilfsmitteln prüfen. Von entscheidender Bedeutung ist es aus unserer Sicht auch, dass Medien- und Onlinesucht innerhalb der Ausbildung von Fachkräften (Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Erzieherinnen und Erzieher) eine stärkere Berücksichtigung finden muss und dass geprüft werden muss, wie der Auf- und Ausbau von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten beschleunigt werden kann. Hierbei ist aus unserer Sicht zu berücksichtigen, dass der erste Anlaufpunkt – und zwar sowohl für die Betroffenen wie vor allem für ihre Angehörigen – nicht zuletzt auch online erreichbar sein muss.
Somit bleibt uns nur noch zu sagen: Geht wählen!
Wer sich die Antworten aller Parteien noch mal ansehen möchte, sollte hier vorbeischaun.
Wir bedanken uns bei allen Parteien für die zugesendeten Antworten und bei unserer Community für die Rege Beteiligung an den Diskussionen zur Bundestagswahl 2009.
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Wahlprüfstein Coverage
Quellen:
Bundestag.de
SPD.de
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Kann nicht nicht mit allen Positiionen übereinstimmen, aber grundsätzlich ist das alles nachvollziehbar.